Bezahlung allgemein
Grundsätzlich ist jeder Patient, der eine Leistung in Anspruch nimmt, persönlich für deren Bezahlung bzw. für die Klärung des Bezahlungsmodus verantwortlich. Für einen Überblick siehe: www.psyonline.at/contents/594
Wie ist das mit dem Krankenkassen-Zuschuss?
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie versuchte während der letzten Jahre, einen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungen zu erreichen („Psychotherapie auf Krankenschein“), der eine nahezu vollständige Abdeckung der Kosten von Psychotherapie von sog. „krankheitswertigen Störungen“ ermöglicht hätte – was aber leider bis heute am Widerstand einzelner Krankenkassen gescheitert ist. So gibt es derzeit nur einzelne Psychotherapeuten, die über Vereine derartige Lösungen anbieten. Da gegen diese Modelle derzeit jedoch geklagt wird, ist deren Dauerhaftigkeit und längerfristige Finanzierung (und damit Verlässlichkeit) fraglich. Ich biete sie in meiner Praxis nicht an.
Bis zu einer diesbezüglichen Änderung gewähren die Krankenkassen bei sogenannten „krankheitswertigen“ Problemzuständen (Diagnose gemäß ICD-10/11) weiterhin unterschiedliche Zuschüsse.
Diese Möglichkeit biete ich in meiner Praxis schon an.
Hierfür benötigen Sie keine Überweisung vom Arzt, aber spätestens vor der zweiten Therapiesitzung eine Bestätigung Ihres praktischen Arztes, dass „… aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie einzuwenden ist …“ (so die offizielle Anforderung des Hauptverbandes der Sozialversicherungen).
Spätestens vor der 4. Sitzung ist diese Bestätigung gemeinsam mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg an die Krankenkasse einzureichen. Die Weitergewährung des Kostenzuschusses nach der 10. Therapiestunde (ÖGK: 4. Stunde) erfordert eine vorherige Antragstellung mittels eines vorgedruckten Antragsformulars samt vorläufiger Diagnose, das Sie von Ihrem Psychotherapeuten rechtzeitig erhalten.
Honorare für Einzeltherapie, Paartherapie und Beratung (Stand 2025):
Der Preis für Paartherapien ist als Gesamthonorar (für beide Personen) zu verstehen.
Da bei Terminvereinbarung die Stunden sowie die Vor- und Nachbereitungszeit für Sie reserviert werden, beachten Sie bitte unbedingt die sog. Absageregelung.
1 In sozialen Notsituationen kann ich fallweise Sozialtarife (€ 60–80,–) anbieten. Bekanntgabe ist jedoch bereits vorab bei Terminvereinbarung erforderlich (Klärung, ob Platz verfügbar; eventuell Wartezeiten).
2 In der Paartherapie hat sich eine möglichst flexible Gesprächsdauer bewährt. In meiner Praxis verrechne ich ab der 1. Einheit (= 100 min Sitzungsdauer) deshalb in Ihrem Sinne nicht eine volle zusätzliche Einheit, sondern ausschließlich die in Anspruch genommene Zeit.
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